Schutzkonzepte und die Kompetenz der anderen – Wissen und Erfahrungen der Pflegefamilienverbände nutzen
Vortrag + Diskussion
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Mit dem KJSG sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Konzepte zum Schutz der Rechte des Kindes/Jugendliche zu erarbeiten. Dazu gibt es schon viele gute Ideen. Die Verbände der Pflegefamilien möchten den Gedanken des Schutzkonzeptes auf die Rechte des Kindes fokussieren.