Pflegeeltern und Pflegekinder haben mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt. Zum Beispiel sind Hilfeplangespräche Verfahren im Rahmen der jugendamtlichen Arbeit und unterliegen somit den Regeln der Verwaltungsarbeit, die im Sozialgesetzbuch 10 beschrieben sind. In diesem Sozialgesetzbuch wird im § 13 die die Beistandschaft oder Bevollmächtigung beschrieben. Es heißt dort in Absatz 4: „Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebrachten, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht“.
Anmeldung bis zum 23.09 unter info@pfad-niedersachsen.de
Die Online Veranstaltung ist Kostenlos.
Traut euch, begleitet und stärkt andere Familien in krisenhaften Gesprächen und tragt dazu bei, eine bessere Atmosphäre zu schaffen, Ängste abzubauen und das Kind in den Fokus zu stellen.
Unsere Referentin, Henrike Hopp, ist langjährige erfahrene Fachfrau im Pflegekinderwesen und Betreiberin der Plattform Moses Online und wir freuen uns sehr darüber, dass sie die Familien durch das SGB VIII und andere Gesetze führt und uns an ihrem großen Erfahrungsschatz teilhaben lässt.