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Wenn im Laufe der Jugendhilfe junge Menschen Einkommen hatten, waren sie verpflichtet aus diesem Einkommen große Teile an das Jugendamt abzuführen.
Dass die Kosten rechtswidrig ermittelt wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.12.2020  (https://www.bverwg.de/de/111220U5C9.19.0 ) festgestellt. Zum Teil haben die Jugendämter von sich aus bei laufenden Jugendhilfen die zu Unrecht geforderten Beiträge neu berechnet und ggf. zurückgezahlt.

Wir möchten darüber informieren, dass für ehemalige Pflegekinder in den Jahren zwischen 2013 und 2021 in vermutlich allen Fällen die Kostenbeiträge zu hoch berechnet wurden. Die Bescheide waren rechtswidrig. Es ist daher – auch bei rechtkräftig gewordenen Bescheiden – möglich beim Jugendamt zu beantragen, dass der Kostenbeitrag neu berechnet und der zu viel gezahlte Beitrag an die Betroffenen zurückgezahlt wird (Hinweis: Kindergeld, BAB, Bafög etc. gilt nicht als Einkommen und kann daher nicht zurückgefordert werden).

Die Jugendämter können von Amts wegen auch bei bereits abgeschlossenen Jugendhilfen eine nachträgliche Neuberechnung machen und die zu Unrecht geforderten Beiträge zurückzahlen. Uns sind allerdings bisher keine Fälle, bekannt in denen dies geschehen ist. Da es unterschiedliche Vorstellungen über Fristen der Rückerstattung gibt, sollten Anträge noch vor Jahresablauf gestellt werden. Ein Antrag erst im Januar gestellt, könnte zum Anspruchsverlust für ein ganzes Jahr führen.  Um dem vorzubeugen, sollten die Betroffenen noch im Dezember einen Antrag stellen.

Er sollte möglichst nicht nur per Mail sondern auch als Briefpost per Einschreiben an das Jugendamt geschickt werden.

Musterantrag:      Antrag – Kostenbeitrag[24983]  

Bitte informiert Eure ehemaligen Pflegekinder!!

 Sollte das Jugendamt daraufhin keine oder eine ablehnende Antwort geben oder besondere nicht erfüllbare Anforderungen an die ehemaligen Pflegekinder stellen, wendet Euch bitte an BerNi e. V.  (Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen)  – Beratungstelefon:  0162 738 738 7  oder per E-Mail-Adresse ombudschaft@berni-ev.de.

 Wichtig:   Betroffene, die nicht in Niedersachsen wohnen, wenden sich bitte an die für sie zuständige Ombudsstelle.
Diese sind zu finden im „Bundesnetzwerk Ombudschaft – Kinder- und Jugendhilfe“ –  https://ombudschaft-jugendhilfe.de/ombudsstellen/

Weitere Informationen zu den Kostenbeiträgen könnt Ihr auf der Internetseite „Bundesnetzwerk Ombudschaft“ finden – https://ombudschaft-jugendhilfe.de/kostenheranziehung/