Rechtsanwalt Peter Hoffmann Professor
Dr. jur. Ludwig Salgo
Schützt das Bundesverfassungsgericht Pflegekinder nicht mehr?
Sind Pflegekinder „Kinder 2. Klasse“?
Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23 –
In der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 79/2023 vom 07.09.2023 heißt es, wenn zu erwarten
sei, dass dem Wohl des Kindes mit einem Wechsel der Pflegefamilie trotz des
Bindungsabbruchs zu den bisherigen Pflegeeltern eher gedient sei, setzten sich die Interessen
des Kindes gegen die seiner vormaligen Pflegeeltern durch. Diese Positionierung ist mit der
bisherigen Senats- und Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu
vereinbaren.