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Morgen wird die Familienministerin einen geänderten Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ins Kabinett einbringen. Der Artikel im Tagesspiegel vom 20.11.2020 hob die Ergänzung des § 1696 Absatz 3 Nr. 2 BGB nochmal hervor, um auf die Folgen hinzuweisen. Die gute Nachricht: Der umstrittene Passus ist gestrichen!
Unsere gemeinsame Stellungname mit der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) bezog bereits deutlich Stellung dazu. In unseren Gesprächen mit Fachpolitiker*innen verschiedener Parteien machten wir unsere Haltung deutlich.
Der ursprüngliche Text war von der Union eingebracht worden, die zu starke Eingriffe in die Rechte der Herkunftseltern verhindern wollte. Zahlreiche Kritiker, die Pflegefamilienverbände und die Interventionen vieler Verbände führten zur Streichung.