PFAD Bundesverband
der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!
Stellungnahme 12.09.2022
Die Bundesregierung hat speziell für junge Menschen, die z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, im Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (HeizkZuschG) ab 1. Juni 2022 einen Heizkostenzuschuss in Hohe von 230 Euro beschlossen.
Unter den Berechtigten sind auch junge Menschen, die in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) machte per Rundschreiben am 15.06.2022 alle Jugendämter darauf aufmerksam, dass dieser Zuschuss eine zweckgleiche Leistung im Sinne des 4 92 Abs J Satz 3 SGB VIII „sein könne“. Daher hatten die unterhaltsgebenden Jugendämter einen Anspruch auf diesen Zuschuss und konnten ihn direkt bei der zuständigen Behörde geltend machen.
Das BMFSFJ geht davon aus, dass dies rechtens sei, da die jungen Menschen vom Jugendamt Unterhalt erhalten, „der auch die Heizkosten unter Berücksichtigung aktueller Marktpreise umfasst“.
Dem widerspricht der PFAD Bundesverband. Höhere Energiepreise sind in den aktuell gültigen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpfleqe für 2022 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge noch gar nicht berücksichtigt. Denn die Empfehlungen wurden bereits vor der aktuellen Energiekrise im September 2021 beschlossen. Und auch da hinkten die notwendigen Erhöhungen bereits den gestiegenen Konsumausgaben hinterher. Sie sollen aus Rücksicht auf die Belastungen der Kommunen über drei Jahre verteilt werden.
Dem PFAD Bundesverband ist bislang auch kein Jugendamt bekannt, das von sich aus Pflegefamilien einen entsprechenden Zuschuss zukommen lasst. Und nur unter diesen Bedingungen konnten wir hier eine zweckgleiche Leistung akzeptieren.
Wir sehen die Gefahr, dass den jungen Menschen die Ihnen zustehenden 230 EURO zum Ausgleich höherer Heizkosten vorenthalten werden.
Deshalb haben wir einen Mustertext entwickelt mit dem die Leistungsberechtigten, die in Pflegefamilien bzw. anderen Wohnformen der Hilfen zur Erziehung leben, ihre Anspruche bei ihrer zuständigen wirtschaftlichen Jugendhilfe einfordern können.
Sie wollen es im kommenden Winter in ihren eigenen Raumen warm haben und nicht zum Aufwärmen in ihr gut beheiztes Jugendamt gehen müssen.
Mustertext:
„Ich habe Anspruch auf BAföG / BAB / Ausbildungsgeld (bitte Zutreffendes auswählen). Daher steht mir auch der Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro zu, der für diesen Personenkreis im Heizkostenzuschussgesetz beschlossen wurde.
Deshalb fordere ich von der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Weiterleitung des vollen Betrages an mich.“
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende: https //www bmbf de/bmbf/shareddocs/fao/2022 heizkostenzuschuss html
Wichtig ist das Berechtigte aktiv werden und ihren Anspruch geltend machen!