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Der gemeinnützige Verein HAPPY BABY INTERNATIONAL e.V., hat die Kampagne HAPPY BABY NO ALCOHOL ins Leben gerufen und kämpft für eine bundesweite Anerkennung, dass fetale Alkoholschäden als Behinderung gelten.

DAFÜR BRAUCHEN WIR EURE STIMME !    HIER GEHT ES ZUR PETITION

 

 

Das Fetale Alkoholsyndrom ist wenig sichtbar. Es sind vor allem geistige Behinderungen, verursacht durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Die Kinder, die mit fetalen Alkoholschäden auf die Welt kommen, haben ein Leben lang unter diesen Behinderungen zu leiden. 1, 6 Millionen Menschen* sind in Deutschland davon betroffen. Jedes Jahr wieder kommen über 10.000 betroffenen Babys dazu. Trotzdem gilt das Fetale Alkoholsyndrom nicht als Behinderung, ist nicht in der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) gelistet.